Was Sie vielleicht über „Ihre“ Anwältin wissen wollen:
Ich bin ein „Grevenbroicher Kind“, geboren in Grevenbroich-Gustorf. Studiert habe ich an der Universität zu Köln, das Referendariat habe ich an den Landgerichten Mönchengladbach und Duisburg absolviert. Seit Juni 1983 arbeite ich als Rechtsanwältin.
Als erste Rechtsanwältin in Grevenbroich erhielt ich im August 1997 - kurz nach der offiziellen Einführung des „Fachanwalts für Familienrecht" - von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Meine besonderen Kenntnisse auf diesem Gebiet sind jährlich durch die Teilnahme von Familienrechtsseminaren unter Beweis zu stellen.
Seit November 2007 gehöre ich dem Vorstand des Anwaltvereins Mönchengladbach an, der sich als Ansprechpartner der Bürger innerhalb des Landgerichtsbezirks Mönchengladbach versteht und die Zusammenarbeit zwischen den dort niedergelassenen Rechtsanwälten/innen, der Justiz und den Behörden pflegt.
Natürlich gehört mein Herz als Fachanwältin dem Familienrecht mit seinen vielfältigen, schnell wechselnden Anforderungen an die juristischen Kenntnisse und dem - mitunter - hochemotionalen Lebensbereich.
Das Familienrecht ist aber nur ein Teilaspekt meiner juristischen Tätigkeit. „Scheuklappen“ hat es mir bisher nicht angelegt: Verkehrs-, Straf-, Miet-, Versicherungs- und Erbrecht – um nur einige Gebiete zu nennen - gehören selbstverständlich auch zu meinem täglichen, auf jede/n einzelne/n Mandantin/en zugeschnittenen Engagement, das durch ständige Fortbildungen weiter entwickelt wird.
Also: schenken Sie mir Ihr Vertrauen. Ich freue mich darauf.
Ihre Doris Leines
Frau Leines ist befähigt, Sie bundesweit insbesondere vor jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht sowie Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht rechtlich zu vertreten.